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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen den Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Jeder andere Vertrag oder Vereinbarung, welcher in schriftlicher Form vorliegen muss, versteht sich als zusätzlicher Vertrag zu diesen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsverbindungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch bei Umfirmierung jeglicher Art des Geschäftspartners ihre Gültigkeit

2. Vertragsabschluss

Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Gemäß §312d III BGB besteht für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein Rücktrittsrecht bis zum Beginn der Installationsarbeiten am Webaccount des Kunden oder an einem bei Irmler IT-Solutions zugemieteten Webspace. Weitere Bestimmungen über die Auslieferung, die Abwicklung sowie das Rücktrittsrecht zu unseren Waren und Dienstleistungen, gelten nach den aktuellen ECG-Bestimmungen, nachzulesen auf ECG-Infos. Mit der Zustimmung zu diesen AGB, stimmen Sie auch automatisch unseren ECG zu.

3. Leistung und Honorar

Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Leistungen, die vorher nicht oder nicht in der von ihm gewünschten Form vereinbart wurden.
Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten, um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstige Alternativen bekannt gibt.
Sofern nicht anders vereinbart, werden bei sämtlichen Projekten alle Inhalte vom Auftraggeber eingepflegt. Schulungen sind durch den Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zu leisten.
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Standardsoftwareprodukte werden dem Kunden, falls nicht anders vereinbart, per e-Mail zugesendet. Vereinbarte Grafikerleistungen enthalten, sofern nicht anders vereinbart, 1 Entwurf mit geringfügigen Änderungsarbeiten. Evtl. zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Entwurfsarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Softwarelizenzen, welche der Auftraggeber beim Auftragnehmer bezieht, gelten ausschließlich, sofern nicht anders vereinbart, für die Nutzung der Software für eine einzelne Installation, bei Mietlizenzen ist zudem die Nutzungsdauer zeitlich begrenzt auf die Vertragslaufzeit. Eine Vervielfältigung jeglicher Art ist in jedem Fall strengstens untersagt. Der Auftraggeber hat kein Recht auf kostenfreie Updates oder Upgrades jeglicher Art oder auf Umwandlungen von Miet- in Kauflizenzen. Etwaige in der Software enthaltene, jedoch nicht aktivierte Funktionalitäten, dürfen vom Auftraggeber ohne entsprechende kostenpflichtige Lizenzierung nicht verwendet werden.
Durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers oder durch den Auftraggeber selbst durchgeführte Eintragungen auf Internetplattformen oder Linkverzeichnissen, dabei ist nicht relevant ob dies entgeltlich oder kostenlos erfolgte oder ob dies auf Internetseiten des Auftragnehmers oder auf Fremdseiten erfolgte, besteht für den Auftraggeber in keinster Weise und zu keinem Zeitpunkt Recht auf kostenlose Entfernung.

4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Software, Quellcode, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorares nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung, bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgeltes.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach dem Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht dazu berechtigt auf den Quellcode bereit gestellter Software zuzugreifen oder diesen zu verändern.

6. Kennzeichnung

Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, an jeder beliebigen Stelle eines ausgelieferten Projektes auf den Urheber sowie auf das verwendete Basissystem hinzuweisen und zu verlinken, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer darüber hinaus, dass dieser den Auftraggeber sowie den Projektbetreiber (falls abweichend) für seine Werbezwecke und für alle seine Werbemaßnahmen uneingeschränkt erwähnen und auf dessen Internetseiten verlinken darf. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer dazu ermächtigt, das Logo des Auftraggebers sowie des Projektbetreibers (falls abweichend) uneingeschränkt für dessen Werbemaßnahmen zu verwenden. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen, welches das Projekt an den eigentlichen Projektbetreiber weiterverkauft oder vermietet, so stellt der Auftraggeber sicher, dass dieser sämtliche dafür notwendige Genehmigungen von dessem Auftraggeber erhalten hat.

7. Genehmigung

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche; vor allem die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine

Jegliche Angaben zu Fertigstellungszeitpunkt oder Realisierungsdauer, insbesondere in Pflichtenheft, Angebot oder Auftragsbestätigung, haben ausdrücklich nur informativen Charakter und spiegeln lediglich die zum Zeitpunkt der Angebotslegung unverbindlich aufgestellten zeitlichen Pläne des Auftragnehmers wider, es besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung.
Die Agentur bemüht sich, fest vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermines.

9. Zahlung

Verzichtet die Agentur auf eine Abrechnung mittels Vorauskasse, so findet die Rechnungslegung und die damit verbundene Fälligkeit unmittelbar nach Lieferung statt. Die Rechnungen der Agentur sind prompt, netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von mind. 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Bei Softwareprojekten hat der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung Anspruch auf die Lieferung der Software. Sollte die Lieferung bereits im Rahmen eines Uploads auf ein Serversystem stattgefunden haben, hat der Kunde bei ausbleibender oder unvollständiger Bezahlung kein Recht auf einen Download oder einer sonstigen Herausgabe der Software, bis diese vollständig beglichen wurde. Sollten Hosting- oder Serversysteme unbezahlt oder nicht vollständig bezahlt sein, hat der Auftragnehmer das Recht, das Hosting ohne Herausgabe der darauf befindlichen Daten zu beenden. Für eventuell dadurch entstandene Schäden haftet in keinem Fall der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber selbst, da er als ordentlicher Geschäftsmann dafür Sorge tragen muss, seine Rechnungen pünktlich zu bezahlen. In keinem Fall kommt es zu einer Rückzahlung eventuell bereits gezahlter Beträge, der Auftragnahmer hat im Falle einer Einstellung der Hostingleistung nach wie vor Anspruch auf die vollständige Bezahlung des entwickelten Softwareprojektes. Das Softwareprojekt wird in diesem Fall erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert. Sollte die Bezahlung länger als 6 Monate nach Fertigstellung der Software ausbleiben, hat der Auftragnehmer das Recht auf Löschung, weil ihm eine weitere Aufbewahrung der Daten bei ausbleibender Zahlung unzumutbar ist.
Im Falle einer ausbleibenden oder unvollständigen Bezahlung hat der Auftragnehmer das Recht, jegliche Supportleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern. Für eventuell dadurch entstandene Schäden haftet auf keinen Fall der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber selbst, da er als ordentlicher Geschäftsmann dafür Sorge tragen muss, seine Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Support wird erst nach vollständiger Bezahlung geleistet. Da der im Zeitraum der Nichtbezahlung aufgelaufene Supportbedarf nach vollständiger Bezahlung durch nachträgliche Leistung des Supports geleistet wird, hat der Auftraggeber kein Recht auf eine Rückforderung von Supportkosten. Dies gilt selbst dann, sollte der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, niemals vollständig bezahlen.
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadensersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Kunden die ihren Sitz nicht in Österreich haben, bezahlen ihre Rechnungen mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Es sei denn der Kunde gibt vor der Bestellung eine gültige UID an.
Wird bei einem Auftrag Zahlung bei Abnahme vereinbart, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das ausgelieferte Projekt schnellstmöglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Auslieferung abzunehmen. Sobald ein Projekt vom Auftraggeber produktiv eingesetzt wird, gilt es automatisch als abgenommen. Ein Zurückhalten der Zahlung, sei es durch Mängel oder sonstige Gründe, besteht in keinem Fall.
Wenn ein Kunde die vereinbarte Vorauszahlung innerhalb von 7 Werktagen nicht leistet, so ist die Agentur dazu berechtigt die Arbeiten des Auftrages einzustellen und den geleisteten Aufwand, oder 15% des Projektbetrages in Rechnung zu stellen.
Wenn ein Kunde offene Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsziel nicht beglichen hat, so ist die Agentur ebenfalls dazu berechtigt, alle laufenden Projekte ohne Verwarnung einzustellen und die Leistungen aller eingestellten Projekte oder 15 % der Projektbeträge dieser Projekte in Rechnung zu stellen. Dabei wird Schaden durch bereits erbrachte oder zusätzlich durch den Sachverhalt notwendige Dienstleistungen oder durch speziell für den Auftrag beschaffte Produkte oder sonstige Ausgaben mit Verzugszinsen von 12 % beim Kunden geltend gemacht. Werden Beträge per Bankeinzug, Lastschrift oder Kreditkarte wieder zurückgezogen, hat der Auftragnehmer unverzüglich das Recht alle Leistungen ohne Verwarnung einzustellen und ebenfalls sämtlich entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.
Die Vertragsdauer bei Webspace-Accounts, Servern, Domains, Mietshops, Wartungsverträgen, Zertifikaten, Überwachungsdiensten und bei allen anderen laufend verrechneten Services und Produkten ist grundsätzlich ein Jahr, falls nicht anders vereinbart, unabhängig davon ob dabei monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet wird. Am Ende der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr (ausgenommen davon sind Leistungen, deren Abrechnungsperiode länger als ein Jahr ist - hier wird der Vertrag um eine komplette Abrechnungsperiode verlängert) - eine aliquote Abrechnung ist dabei nicht möglich, selbst dann nicht, wenn die Leistung während der Vertragslaufzeit eingestellt werden sollte. Der Leistungszeitraum auf unseren wiederkehrenden Rechnungen entspricht der angegebenen Zeitspanne ab dem Rechnungsdatum. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist, das ist zwei Monate vor der automatischen Vertragsverlängerung, zu kündigen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr (bzw. um eine weitere Periode bei Abrechnungszeiträumen über 1 Jahr). Kündigungen werden ausschließlich schriftlich per Post oder Fax mit Unterschrift des Auftraggebers akzeptiert. Wechselt der Kunde mit einer Domain zu einem anderen Provider, so ist er dazu verpflichtet, eine schriftliche Kündigung an Irmler IT-Solutions unter Einhaltung der Kündigungsfrist abzusenden. Wird die Kündigung dabei nicht oder nicht rechtzeitig an Irmler IT-Solutions erteilt oder wird der Zeitpunkt der Vertragslaufzeit überschritten, so ist der Kunde dazu verpflichtet, sämtliche Kosten für Domain und zugehöriger Services weiterhin an Irmler IT-Solutions zu bezahlen. Dies gilt insbesonders bei Domainlöschungen durch den Kunden direkt beim jeweiligen Nic.
Kündigt der Auftraggeber beim Auftragnehmer eine Domain, deren Kündigung durch den Domaineigentümer an die Domainvergabestelle (NIC) zu bestätigen ist (bei manchen Domainendungen erforderlich), wird die Kündigung erst nach dessen Bestätigung, frühestens jedoch nach der aktuellen Vertragslaufzeit durchgeführt.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen für Webspace, Server, Domains oder Mietshops im Verzug, so ist die Agentur berechtigt, den Zugriff zum virtuellen Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren, oder den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen.
Wird die Miete bereits erbrachter oder teilweise erbrachter Dienstleistungen oder speziell für den Auftraggeber gekaufte Produkte aufgrund von Nichtzahlung abgebrochen, so hat der Auftraggeber unverzüglich 100% der vereinbarten Mietkosten inkl. Spesen bis zur Beendiung der vereinbarten Mindestvertragsdauer zu bezahlen. Der Auftraggeber erhält damit eine Rechnung über den gesamten Restbetrag, welche er unverzüglich zu überweisen hat.
Überschreitet der Auftraggeber bei Ratenzahlung den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt einer Rate, so verliert das vereinbarte Ratenmodell seine Gültigkeit, wodurch der Auftragnehmer dazu berechtigt ist den vollständig ausstehenden Gesamtbetrag auf einmal einzufordern, welchen der Auftraggeber fristlos zu bezahlen hat.
Ist der Kunde mit etwaigen Zahlungen im Verzug, sind wir dazu berechtigt sämtliche bei uns gehostete Domains des Kunden nicht für eine Übernahme durch einen anderen Provider freizugeben, sowie alle von uns entwickelten oder betreuten Webprojekte zu sperren, bis alle offenen Zahlungsbeträge beglichen sind.
Domainübernahmearbeiten zum eingehenden Transfer von Domains, werden zu den vereinbarten Kosten durchgeführt. Scheitert dabei ein Übernahmeversuch, weil der Domaineigentümer oder der alte Provider der Übernahme nicht zustimmen oder die Domain nicht freigeben wird, so wird eine Schutzgebühr in Höhe von 11,00 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. je fehlgeschlagenem Übernahmeversuch an den Kunden verrechnet.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen sowie nachzuweisen, dass der Auftraggeber auch tatsächlich der eindeutige Problemverursacher ist. Im Sinne der § 377 f HGB sind die Ware sowie geleistete Services nach Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware oder der geleistete Service als genehmigt. Aufgrund der Möglichkeit von äusseren Einflüssen wie etwa Serverupgrades, Änderungen der Serverumgebung, clientseitige Änderungen und Upgrades, etc. besteht bei jeglichen Softwareprojekten ausdrücklich kein Anspruch auf Gewährleistung. Schadenslokalisierungen sowie deren Behebungen werden daher ausschliesslich entgeltlich durchgeführt. Es gilt dabei der aktuell festgelegte Stunden- oder Tagessatz von Irmler IT-Solutions.
Wird zwischen Auftraggeber und Irmler IT-Solutions eine Abrechnung auf Zeitbasis vereinbart und die ausgelieferte oder teilausgelieferte Dienstleistung weist Mängel auf, so hat der Auftraggeber ausdrücklich kein Recht auf kostenlose Mängelbehebung. Die Dauer der Mängelbehebung wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, zum selben Stunden- bzw. Tagessatz wie zur Projektumsetzung vereinbart wurden, in Rechnung gestellt.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Vor Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
Verändert der Auftraggeber selbst die durch den Auftragnehmer ausgelieferten Dateien, wie z.B. Programmdateien, Skripte, Grafikdateien, usw., so erlischt automatisch jeder Anspruch auf Gewährleistung.
Bei Anbindungen (Schnittstellen) an programmexterne Dienste (z.B. Paymentanbieter, Warenwirtschaft, ERP, CRM usw.) werden, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich die obligatorischen Schnittstellenparameter übergeben oder übernommen. Berücksichtigt der Auftragnehmer freiwillig optionale Parameter, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Funktionalität der Zusatzfunktionen und haftet auch nicht für Folgeschäden. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, freiwillig und kostenlos implementierte Funktionen jederzeit wieder zur entfernen.
Wird einer unserer Server durch den Webaccount eines Kunden aus beliebigen Gründen überdurchschnittlich ausgelastet, sind wir dazu berechtigt, den betreffenden Webaccount oder Mailaccount solange zu sperren, bis der Kunde das Problem beheben konnte, damit wir für die Stetigkeit des Serverbetriebes für andere Kunden sorgen können. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für dadurch entstandene Schäden.
Der Auftragnehmer gibt ausdrücklich keine Garantie auf die Wirksamkeit von durchgeführten Marketing- und Werbemaßnahmen. Selbst falls durchgeführte Maßnahmen eine Verschlechterung mit sich bringen, was bei modernen Marketingmöglichkeiten aufgrund der fehlenden Transparenz nie ganz auszuschließen ist, besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Schadenersatz.
Bestellt der Auftraggeber Services oder Produkte mit falschen oder fehlenden Angaben, so besteht für ihn kein Recht auf Vertragsrücktritt. Die bestellten Positionen sind durch den Auftraggeber zu begleichen, es besteht für ihn die Möglichkeit eine zusätzliche Bestellung mit den korrekten Angaben zu tätigen. Dies gilt insbesonders für Domainbestellungen.
Jegliche Form von, durch den Auftraggeber oder in seinem Namen, bewusst herbei geführter Hackangriffe, dazu zählen auch Penetrations- und Burnin-Tests jeglicher Art, sind ausdrücklich nicht gestattet. Um etwaigen Aufwänden der Technik, Auslastung von Systemen und dadurch eine Gefährung des stetigen Systembetriebs etc. entgegen zu wirken, leistet der Auftraggeber bei Nichteinhaltung eine Pönale in Höhe von 4.000 Euro je Tag, an dem derartige Versuche durchgeführt wurden - sofern nicht anders vereinbart!

11. Haftung

Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.
Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für den Verlust von Daten von Webaccounts, Datenbanken, Servern, Backups oder ähnliches, egal wie der Datenverlust zustande kam. Der Kunde kümmert sich selbst um sämtliche Backups. Die in unseren Services angebotenen Backups dienen lediglich dazu um die Daten im Falle eines Hardwaredefektes wieder schnellstmöglich einspielen zu können; wir übernehmen aber auch hier ausdrücklich keine Haftung. Für das Sichern sämtlicher Daten ist in jedem Fall der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist darüber hinaus auch dazu verpflichtet, die von ihm am Server untergebrachten Scripts ständig aktuell zu halten.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Dem Kunden ist auch bekannt dass ihm sämtliche Rechtsanwaltkosten, die Irmler IT-Solutions zum Schutz auf sich nehmen musste, in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Folgeschäden durch Server- oder Serviceausfälle sowie auch nicht für Datenverlust jeglicher Art. Der Auftraggeber hat sich selbst um die Sicherung seiner Daten zu kümmern. Dies gilt sowohl für Daten welche beim Auftragnehmer gehostet werden als auch für jegliche Daten vor einem Eingriff durch den Auftragnehmer auf einem Drittsystem oder auf einem Gerät des Auftraggebers. Weiters haftet der Auftragnehmer ausdrücklich nicht für Folgeschäden durch Programmier-, Konfigurations- oder sonstige Softwarefehler.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich dazu, sich selbst um sämtliche Lizenzen und Nutzungsrechte (z.B. für Bilder, Videos, Musik, Software, usw.) zu kümmern und hält die Agentur im Falle einer Urheberrechtsverletzung schad- und klaglos. Dies gilt selbst dann, wenn die Agentur sich im Auftrag des Kunden um die Beschaffung lizenzpflichtiger Materialien (z.B. Bilder, Videos, Musik, Software, usw.) kümmern sollte (z.B. Auswählen von Bildern aus einer Bilddatenbank).

12. Softwarefehler

Dem Kunden ist bekannt, dass es mit dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist 100% fehlerfreie und sichere Software zu entwickeln. Tritt ein durch uns verschuldeter Softwarefehler auf, wird dieser bei Abrechnung auf Projektbasis von uns kostenlos behoben, sofern dieser innerhalb von 6 Werkstagen nach Auslieferung gemeldet und auch nachweislich durch uns verursacht wurde. Ist unklar, wer ein auftretendes Problem verursacht hat, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten für die Problemanalyse zur Lokalisierung des Problemes. Stellt sich heraus, dass ein Fehler durch den Kunden selbst oder durch Dritte verursacht wurde, sind wir berechtigt ein angemessenes Honorar für die Fehlersuche, sowie für dessen Behebung an den Kunden zu berechnen. Wird zwischen Auftraggeber und Irmler IT-Solutions eine Abrechnung auf Zeitbasis vereinbart und die ausgelieferte oder teilausgelieferte Dienstleistung weist Mängel auf, so hat der Auftraggeber ausdrücklich kein Recht auf kostenlose Mängelbehebung. Die Dauer der Mängelbehebung wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, zum selben Stunden- bzw. Tagessatz wie zur Projektumsetzung vereinbart wurden, in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, Programmupdates jeglicher Art, insbesondere Sicherheitsupdates kostenlos zur Verfügung zu stellen oder zu integrieren, sofern kein entsprechender Wartungsvertrag gebucht wurde. Das Integrieren von Updates kann jedoch optional als Dienstleistung beauftragt werden. Der Auftragnehmer ist allerdings jederzeit dazu berechtigt, freiwillig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, Sicherheitsupdates einzurichten. Sollte der Auftraggeber oder ein Subunternehmer des Auftraggebers Sicherheitslücken in einem vom Auftragnehmer ausgelieferten Produkt oder Projekt feststellen, ist er dazu verpflichtet, diese umgehend an den Auftragnehmer zu melden. Dabei ist es dem Auftraggeber aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt, diese in irgend einer Form zu veröffentlichen oder diesbezügliche Informationen an Dritte weiter zu geben. Bei Verstoß wird der Auftraggeber zu vollen Schadensersatzansprüchen herangezogen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber vom Auftragnehmer selbst oder von einer Dritten Partei über Sicherheitslücken informiert wird.

13. Softwarekompatibilität

Vom Auftragnehmer entwickelte Applikationen sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Betriebssystemen lauffähig. Vom Auftraggeber sind alle Voraussetzungen für das eingesetzte Betriebssystem zu erfüllen. Mindestanforderungen bei Windows-Applikationen ist, sofern nicht anders vereinbart, Microsoft Windows ab Windows XP. Applikationen werden so ausgeliefert, dass sie in dem zum Zeitpunkt der Implementierung vorgesehenen Betriebssystem lauffähig sind. Eine Aufwärtskompatibilität zu neuen Betriebssystemen kann optional implementiert werden.
Internetbrowser basierte Applikationen werden so ausgeliefert, dass sie in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen stable Release-Versionen der gängigen Internetbrowser Internet Explorer, Mozilla, Firefox und Opera auf einem Microsoft PC laufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Browser zum Zeitpunkt der Auslieferung einige Funktionalitäten nicht oder noch nicht unterstützen, wie beispielsweise WYSIWYG-Funktionalitäten. Eine Aufwärtskompatibilität zu anderen Internetbrowsern oder neuen Versionen kann optional implementiert werden. Dem Auftraggeber ist auch bekannt, dass der Auftragnehmer keinerlei Einflüsse auf clientseitig darstellungs- oder verhaltensverändernde Elemente, wie etwa diverse Kompatibilitätsmodi oder Antivirenprogramme, hat.

14. Rechte und Pflichten im Hosting

Dem Kunden ist es untersagt über den Servern und/oder IP's des Auftragnehmers Massenmails (=Mailversand an 50 oder mehr Empfänger) zu versenden oder Handlungen durchzuführen die dem Auftragnehmer schaden. Dabei entstandener Schaden für Funktionsstörungen durch Blacklisteinträge, das Freikaufen aus Blacklists, der damit verbundene Zeitaufwand oder jeglicher andere Schaden der dadurch entsteht, wird dem Kunden geltend gemacht. Der Auftragnehmer hat das Recht die Leistungen des Kunden unverzüglich zu blockieren bis eine Lösung mit dem Kunden vereinbart wurde um weiteren Schaden zu vermeiden.
Verbraucht der Kunde in einem Monat mehr Traffic als vereinbart, so bezahlt er je begonnem Gigabyte Mehrtraffic den im Paket vereinbarten Aufpreis, unabhängig davon ob er selbst oder Dritte den Mehrtraffic verursacht haben.
Verbraucht ein Kunde mehr Plattenplatz auf einem Server oder Hostingpaket als vereinbart, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, den zusätzlich verbrauchten Platzverbrauch für die Dauer der Nutzung nachzuverrechnen. Sofern nicht anders vereinbart, findet die Abrechnung dabei in 100MB-Kaskaden statt, welche mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr abgerechnet wird.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mailversand über Drittdomains nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist ggf. dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Servicepauschale, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, nachzuberechnen und den betroffenen Webaccount bis zur Unterlassung und Begleichung der nachberechneten Beträge zu sperren.
Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber ohne Angabe von Gründen, zur Vergabe neuer Zugangsdaten aller Art aufzufordern oder ihm selbstständig welche zu vergeben. In vielen Fällen ist das aus Gründen der Sicherheit oder zur Gewährleistung eines stetigen Serverbetriebes, beispielsweise bei Upgrades oder Migrationen, notwendig. Der Auftraggeber hat dem unmittelbar Folge zu leisten. Sollte er den Vorgaben des Auftragnehmers nicht nachkommen, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, sämtliche notwendigen Teilleistungen oder Leistungen vorübergehend einzustellen, um die Sicherheit oder Ausfallsicherheit für andere Kunden nicht zu gefährden. Es besteht für den Auftraggeber in diesem Fall ausdrücklich kein Anspruch auf Schadenersatz. Im Gegenteil: Durch die Gefährdung des Auftragnehmers oder dessen Kunden, die durch die Nichteinhaltung der von ihm angeforderten Maßnahmen ensteht, kann vielmehr der Auftragnehmer Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.

15. Problembehebungen

Bei außergewöhnlichen Server- oder Trafficauslastungen durch den Kunden oder durch Dritte sowie bei Verdacht auf Hackangriffe, sind wir dazu berechtigt, den virtuellen oder physikalischen Server kommentarlos so lange zu deaktivieren, bis das Problem behoben wurde. Die Hosting- oder Housinggebühren laufen zu dieser Zeit gewöhnlich weiter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadensersatz von uns geltend zu machen, vielmehr sind wir dazu berechtigt Schadensersatz beim Kunden geltend zu machen. Für die Problembehebung ist einzig und allein der Kunde verantwortlich. Auf Wunsch stehen unsere Experten während der Geschäftszeiten entgeltlich zur Problembehebung zur Verfügung. Bei Hardwaredefekten von Kauf- oder Mietservern, kann der Kunde entweder seinen Garantieanspruch beim Hersteller nutzen, wodurch die Problembehebung einige Tage verzögert wird, oder die defekten Teile werden auf Wunsch und falls lagernd, entgetlich sofort eingebaut, ohne den Garantieanspruch zu nutzen. Alle Serviceleistungen zur Problembehebung, insbesondere das Auswechseln von Hardware durch Garantieaustausch werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

16. Supportleistungen

Supportleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht automatisch Vertragsgegenstand, sondern werden bei Bedarf auf Zeitbasis, nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Etwaige in Produkten enthaltene Supportleistungen, mit deren Vertrag kein Dauerschuldverhältnis eingegangen wird, unabhängig davon ob diese zeitlich begrenzt sind oder nicht, sind mit einer maximalen Supportdienstleistungszeit von 3 Arbeitsstunden gedeckelt. Darüber hinausgehende Supportleistungen werden ebenfalls auf Zeitbasis, nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

17. Hacküberwachung

Nutzt der Auftraggeber einen Hacküberwachungsservice (z.B. HackAlarm24), gelten folgende Zusatzbestimmungen: Konnte ein Hackangriff nicht automatisch erkannt werden, wovon auszugehen ist, wenn es sich um ein neues, für die Hackmusterdatenbank noch unbekanntes Hackmuster handelt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend und ausreichend mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, damit dieser das neue Hackmuster schnellstmöglich in seine Hackmusterdatenbank aufnehmen kann. Anderenfalls kann ein erneuter Hackangriff, der über dieselbe Weise durchgeführt wird, natürlich auch zukünftig nicht erkannt werden. Generell besteht für den Fall, dass ein Hackmuster nicht erkannt werden konnte, weder Recht auf Vertragsrücktritt noch auf vorzeitige Kündigung.

18. Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

Im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers.

Folgende Datenkategorien werden dabei verarbeitet: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Bestelldaten, Server- und Serverlogdaten.

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte, Websitebesucher
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Inkrafttreten einer Kündigung der jeweiligen Leistung von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ort der Durchführung der Datenverarbeitungstätigkeiten ist ausschließlich innerhalb der EU.

Der Auftragnehmer kann jederzeit Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen, verpflichtet sich dabei jedoch mit diesem einen entsprechenden Vertrag nach Art 28 Abs 4 abzuschließen.

Pflichten des Auftragnehmers:

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines entsprechenden Auftrages.

(2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

(3) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

(4) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

(5) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

(6) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

(7) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten im Auftrag des Auftraggebers zu vernichten.

(8) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Er hält sich stets darüber informiert, welche Maßnahmen er treffen muss, damit die vom Auftragnehmer bezogenen Leistungen (z.B. Server, Website, App, etc.) gesetzeskonform, insbesondere nach der DSGVO betrieben werden, und führt diese Maßnahmen ggf. auch auf seine Kosten aus.

19. Verständnisbestätigung

Der Auftraggeber bestätigt, sämtliche im Auftrag getroffenen Vereinbarungen, insbesondere eventuell enthaltene Fachbegriffe, Formulierungen und Produkte, in vollem Umfang verstanden zu haben. Es war dem Auftraggeber jederzeit möglich Fragen zu stellen. Selbst Begriffe oder Formulierungen, die dem Auftraggeber zunächst nicht klar waren, wurden durch den Auftragnehmer, auf die Aufforderung des Auftraggebers hin, ausführlich, ausreichend und verständlich erklärt.

20. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur und zwar Bad Ischl.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die der unwirksamen am meisten entspricht, die übrigen vereinbarten Punkte bleiben dabei unberührt.


Bad Ischl, im Jänner 2001

Erstellt auf Initiative der Fachgruppe Oberösterreich und der Firma Irmler IT-Solutions.

Lösungen fertig zur Implementierung
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Onlineshop System

Das Onlineshopsystem Trade-System ist eine professionelle Shopsoftware, die sich in den vergangenen Jahren vielfach für zahlreiche Onlineshops bewährt hat.

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Unsere Kunden über uns

Ischler Lebkuchen genießt seit 2007 erstklassige Beratung bei Irmler IT-Solutions, zum Vertrieb unserer traditionellen Lebkuchen in ganz Europa. Was wir besonders schätzen ist, dass die Software einfach zu bedienen ist und jeder Änderungswunsch sofort umgesetzt wird.

Christine Peinsteiner - Ischler Lebkuchen

Absolut seriös und professionell. Anfragen werden umgehend bearbeitet, Änderungswünsche sofort umgesetzt. Einfach Top. Dass auch der Preis noch stimmt ist umso erfreulicher. Weiter so.

Claudio Pfenninger - Autodata

Wir sind mit dem Ergebnis, der Betreuung und der Umsetzung sehr zufrieden. Zudem war das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut. Andere grosse Anbieter haben das Vierfache des Preises offeriert.
Unsere Änderungen und Anpassungen wurden stets schnell und unkompliziert umgesetzt. Natürlich wurden Anpassungen im Nachhinein nachbelastet, aber alles im Rahmen und verhältnismässig. Auch wurden immer verschieden aufwändige Lösungen mit den dazugehörigen Preisen angeboten und erläutert.

Jan Hümbeli - Sentronic

Beratungsleistungen der Firma Irmler sind in jeglicher Hinsicht ihr Geld wert! Fachliche Kompetenz in mehreren übergreifenden Bereichen, Professionalität und Zuverlässigkeit führten nach mehrjähriger Zusammenarbeit zu kurzfristigen und langfristigen Erfolgen.

Martin Seliger - CSD Wien
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Elektroteile. at entscheidet sich für Trade-System
Elektroteile. at heisst das neue Start-Up für Elektromaterial rund um Hausbau und Renovierung. . . .
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Digiparts Schweiz entscheidet sich für Trade-System
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MyCard revolutioniert mit Irmler IT-Solutions den Maltesischen Markt
MyCard ist das Bindeglied zwischen Händlern und Kunden auf ganz Malta. Der Wiener Erfinder. . .
Namhafte Unternehmen zählen auf Irmler IT-Solutions

Wir durften bereits für zahlreiche Kunden Projekte zur Umsetzung bringen. Es würde uns freuen auch Sie zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.

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